Mitmachen, mitmischen, mitwirken: Aufbruch in eine moderne Zivilgesellschaft

Fünf grüne Thesen für eine bessere Politik für Engagement und Ehrenamt 2021

Das Papier ist entstanden im Rahmen des Grünen Tisch Engagement & Ehrenamt. Dieses grüne Netzwerk, hat es sich zur Aufgabe gemacht, politische Ideen und Vision für eine bessere Politik für Engagement und Ehrenamt zu entwickeln.

Es gibt Dinge im Leben, deren Wert uns erst bewusst wird, wenn sie fehlen. In Deutschland engagieren sich etwa 20 bis 30 Millionen Menschen freiwillig.[1] Doch solche Zahlen schwanken und beinhalten zum Beispiel nicht, wie viele sich immer wieder bei Kundgebungen und Demonstrationen, wie aktuell z.B. bei Fridays for Future, engagieren. Überhaupt: Es ist die Vielfalt von Anliegen und Formen von Engagement, die eine demokratische Gesellschaft kennzeichnet. Engagement reicht von der Zivilcourage im Einsatz für humanitäre, manchmal auch politisch umkämpfte Ziele bis zur Pflege von Nachbarschaft und Geselligkeit in einem Bürgerverein; vom Engagement, das praktische Hilfen und Unterstützung organisiert, z.B. als Obdachlosenhilfe, über die Müllsammelaktion der Naturschutzinitiative bis hin zu Engagement, das für ein Anliegen Öffentlichkeit schafft und politischen Druck erzeugen will.

Gerade während der Corona-Pandemie merken wir, wie wichtig all diese verschiedenen Beiträge sind und was uns fehlt, wenn wir sie nicht haben. Gleichzeitig haben viele Organisationen und Engagierte von Anfang an dazu beigetragen, die Folgen der Pandemie abzumildern. Indem man für Nachbarn einkauft, Masken näht, trotz schwieriger Bedingungen ein Freiwilliges Soziales Jahr im Pflegeheim oder in der Kindertagesstätte leistet, in der Telefonseelsorge aushilft oder bei der Tafel anpackt. Akut wird uns wieder besonders deutlich, wie essenziell Freiwillige sind, sei es in der Kontaktverfolgung, bei Covid-19- Schnelltests oder in Impfzentren.

Krisen verdeutlichen den Wert von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement. Aber so viel Wahrheit darin steckt, so viel Ernüchterung empfinden viele Engagierte leider, was die Wertschätzung, Unterstützung und Rahmenbedingungen ihres Engagements betrifft. Und genau hier kommt Politik ins Spiel. Sie darf sich nicht mit segensreichen Sonntagsreden begnügen, sondern muss aktiv und zielgerichtet selbstbestimmtes Engagement und Ehrenamt unterstützen. Von einem „Danke“ am Tag des Ehrenamtes, kann sich kein*e Engagierte*r irgendetwas „kaufen“.

Die GRÜNEN haben sich immer als die „Zivilgesellschafts-Partei“ verstanden. Selbst hervorgegangen aus den zivilgesellschaftlichen, sozialen Bewegungen der 1970er und 1980er Jahre und der Umweltbewegung, setzen wir uns seit jeher für eine starke, lebendige, eigenständige und kritische Zivilgesellschaft ein. Das muss sich auch mit Priorität in unserer Politik niederschlagen.

Was aber ist das „grüne Verständnis“ von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Bürger*innen- und Zivilgesellschaft? Wo verorten GRÜNE hier die Aufgaben von Politik und vor allem auch ihre Grenzen? Welches gesellschaftspolitische Ziel verfolgen wir mit der Unterstützung und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt?

Hierzu haben wir fünf Thesen formuliert, die als Auftakt zu verstehen sind, um Leitlinien für eine gemeinsame Vision „grüner Engagementpolitik“ zu skizzieren und um eine engagementpolitische Perspektive für die kommende Bundestagswahl und Wahlperiode aufzuzeigen.

1. Engagement hat viele Gesichter: Mitreden, Einmischen, praktische Solidarität, Selbsthilfe, Protest – in Nachbarschaften, Vereinen und Verbänden, Genossenschaften, Stiftungen, selbstorganisierten Initiativen und Parteien. Demokratische Kultur und Gesellschaft leben von dieser Vielfalt in Selbsttätigkeit und Mitwirkung.[2]

Es gibt Formen von Engagement, die überwiegend ehrenamtlich strukturiert sind – z.B. im Sport und in der Freiwilligen Feuerwehr – aber auch sehr viele andere, mit spontaner Vernetzung der Beteiligten und lockeren Organisationsformen. In der Demokratie sind die Übergänge zwischen Engagement und Politik fließend, z.B. in öffentlichen Einrichtungen, kommunaler und staatlicher Politik, von Fördervereinen an Schulen bis zu Kommunalausschüssen und politischen Gremien, die vom Engagement und der Mitentscheidung der Bürger*innen leben.

Leider gibt es teilweise immer noch reichlich verstaubte Vorstellungen darüber, was Engagement sein sollte. Gerade ungebundenes, spontanes, kurzfristiges Engagement in Initiativen anzuerkennen – wie wir es aktuell im Klimaschutz oder bei Menschenrechten „auf der Straße“ sehen – ist für uns besonders wertvoll und genauso anerkennenswert. Engagement ist im Umbruch – und Engagement spiegelt unmittelbar gesellschaftliche Tendenzen wider: So wird z. B. digitales Engagement immer mehr zu einem selbstständigen Tätigkeitsbereich, ebenso wie Lernen mit und durch Engagement („Service Learning“) in Schulen und Hochschulen eine immer größere Bedeutung bekommt. Wir müssen auch diese Formen von individuellem oder neuem Engagement als Innovationen aus der Zivilgesellschaft angemessen berücksichtigen. Das Gleiche gilt z.B. auch für das wertvolle Engagement von (post-)migrantischen Organisationen und ihren Mitgliedern, die eine Unwucht in der (politischen) Betrachtung und Anerkennung ihres Engagements empfinden.[3] Das muss uns beschäftigen, hier muss Politik selbstkritisch über den Tellerrand schauen und es sich nicht im lange einstudierten Dialog und „Förderballett“ mit den immer gleichen, etablierten Verbänden und Akteur*innen bequem machen.

Die Vielfalt in der Engagementkultur gilt es anzuerkennen und zu fördern, wenn man mit grüner Politik Akzente setzen will. Das macht einen Unterschied zu einer Politik, die nur fördern will, was politisch unstrittig ist und eher Traditionen als Innovationen verpflichtet ist. Es ist das freiwillige Engagement aller (!), das unsere Gesellschaft am Laufen hält und erneuert.

Wir wollen:

  • eine „Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft“ begründen, der ein großer, landesweiter Dialogprozess vorausgeht und in der Leitlinien für das Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft konzeptionell und zukunftsorientiert diskutiert werden. Ein Vorbild könnte hier Schweden sein.[4]
  • eine Anerkennung von neuen Engagementformen bzw. der Vielfalt des Engagements im Gemeinnützigkeitsrecht, z.B. bei digitalem Engagement, Einsatz für LGBT- bzw. Menschenrechte, Gleichstellung, Frieden und mehr.

2. Engagementförderung ist Demokratieförderung und das beste Investment in sozialen Zusammenhalt

Die Attentate in Halle und Hanau, weiterhin alltägliche Diskriminierung[5], Querdenken oder der Sturm auf den Bundestag sind für uns mahnende Zeichen. Denn sie erinnern uns, wie präsent die Probleme von Misstrauen, Rassismus und Spaltung in der Gesellschaft noch sind und bisweilen offenbar kein Konsens bezüglich Grundwerten und Zielen unserer demokratischen Ordnung besteht.[6]

Wir müssen deshalb gesellschaftspolitisch investieren: Je weniger wir in einer Gesellschaft bereit sind zu kooperieren, einander zu vertrauen, anderen selbstlose Hilfeleistung oder Unterstützung anzubieten oder soziale Netzwerke zu knüpfen, desto niedriger ist nach ehrlichem Kassensturz unser Kontostand an „sozialem Kapital[7]“ in der Gesellschaft. Und die Erosion sozialen Kapitals führt direkt zur Gefahr einer atomisierten Gesellschaft, in der sich niemand für die Bedürfnisse des anderen interessiert, geschweige denn einsetzt und eine Demokratie, in der Solidarität keinen zentralen Wert mehr darstellt.

Und wir brauchen wieder stärkere Akzeptanz, dass die Aushandlung von Kompromissen und Bündnissen bzw. Diskurs per se nichts Schlechtes sind, sondern mehr soziales Potenzial für Konfliktlösungen, Innovation und gesellschaftliche Wertschätzung entfachen. Ohne all das gibt es keine demokratische Kultur.

Im Kontrast dazu widerspricht die Verbreitung von Rassismus, Antisemitismus und jeglicher Form von Ausgrenzung dem demokratiefördernden Charakter freiwilligen Engagements, stehen nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes und dürfen deswegen konsequent auch nicht als bürgerschaftliches Engagement bezeichnet oder gar gefördert werden.

Die Orte, an denen soziales Kapital entsteht, sind vor allem öffentliche Vereinigungen, Organisationen und Initiativen. Sie sind „Schulen der Demokratie“[8], in denen Verantwortung, demokratische Prozesse und ein Sinn für die Gesellschaft erlernt und verbreitet werden. Wir müssen diese Orte bewahren und ihnen Möglichkeiten geben, sich zu entfalten und weiterzuentwickeln. Hier setzt die Politik erstmal nur den Rahmen, indem sie z. B. die im Grundgesetz garantierte Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit schützt und rechtlich klarstellt, wie und mit welchen Regeln sich Menschen in vielfältigen Organisationsformen – vom Verein, über Genossenschaften und Bürgerstiftungen bis hin zu Bürgerinitiativen und Gruppen – zusammenschließen können. Aber Engagementpolitik muss hier auch investieren: Wo es an Geld, Ressourcen, Beratung oder einfach ideeller Unterstützung fehlt, muss es öffentliche Angebote für jeden Bedarf geben – bevor es „gar keinen Verein mehr im Ort“ gibt. Wer eine Idee für eine zivilgesellschaftliche Initiative hat, muss diese auch umsetzen können. Das Investment hierin zahlt sich doppelt und dreifach für uns alle aus.

Aber vielleicht müssen wir auch ganz neue Wege denken, wie wir in Engagement investieren? Ein Beispiel hierfür wäre die sogenannte „Ein-Prozent-Philanthropie“.[9] Dahinter verbirgt sich die Idee, dass alle Steuerzahler*innen am Ende des Jahres mit der Steuererklärung ein Prozent ihrer Einkommenssteuerzahlung (die ansonsten in die Staatskassen ginge) an eine gemeinnützige Organisation ihrer Wahl abführen können. Damit gibt der Staat – zusätzlich zur Möglichkeit steuerermäßigter Spenden – jede*r Steuerzahler*in die Möglichkeit, selbstbestimmt die Zivilgesellschaft zu unterstützen. 

Wir wollen:

  • Dass die kommende Bundesregierung die Förderung von Engagement und Ehrenamt als Demokratieförderung versteht und darin deutlich mehr investiert.
  • Über die Einführung der „Ein-Prozent-Philanthropie“ debattieren und entscheiden, mit der jede*r jährlich ein Prozent ihrer/seiner Einkommenssteuer an eine gemeinnützige Organisation abführen könnte.
  • Ein Demokratiefördergesetz als klare rechtliche Grundlage für eine Mitzuständigkeit des Bundes im Bereich Engagement- und Demokratieförderung unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung und Länderhoheit.
  • Schutz und Förderung von bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt als Staatsziel im Grundgesetz verankern.

3. Mehr als „nice to have“: Freiwilliges Engagement und Ehrenämter sind systemrelevant

Apropos Investment: Wenn wir von sozialem Kapital sprechen, dann hat das auch eine ganz einfache, ökonomische Komponente. Je geringer der Bestand an „sozialem Kapital“ in der Gesellschaft, desto höher die sozialen Folgekosten, die beispielsweise durch die öffentliche Hand getragen werden müssen. Oder wie Heribert Prantl einmal in der Süddeutschen Zeitung schrieb: „(…) all das, was mit dem alten Wort „Ehrenamt“ oder dem modischeren „bürgerschaftlichen Engagement“ erfasst wird, [ist] Wertschöpfung (..) für das Gemeinwohl.“[10] Machen wir uns keine Illusionen: Durch freiwilliges Engagement spart der Staat jährlich Milliardenbeträge, die z. B. für Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge anfallen würden. Die Freiwillige Feuerwehr stopft dort Lücken, wo es sonst keine Feuerwehr gäbe, Ehrenamtliche im Rettungsdienst retten täglich Leben, die Bahnhofsmissionen oder Tafeln kämpfen gegen Armut auf der Straße, Sportvereine tragen zur öffentlichen Gesundheit bei und senken damit Folgekosten im Gesundheitswesen. Der gesamte Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes beispielsweise würde ohne den Beitrag ehrenamtlicher Helfer*innen in Deutschland schlicht zusammenbrechen[11] – das leugnet niemand. Und dennoch – oder gerade deswegen – darf der Staat diesen freiwilligen Beitrag nicht als Ausrede nutzen, um sich aus der öffentlichen Daseinsvorsorge zurückzuziehen oder sie kaputt zu sparen.

Der Versuch, diese Mehrwertschöpfung zu beziffern, ist schwierig. Klar ist aber, dass sich der reale, ökonomische Wert freiwilliger Arbeit z. B. in unserer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung – also dem BIP – gar nicht widerfindet.[12] Damit einher geht offenbar die Vorstellung, der Beitrag sei nicht so wichtig – „nice to have“. Dabei leisten die Menschen in Deutschland für Engagement und Ehrenamt jährlich etwa 3,3 Mrd. Stunden Arbeit – viele sechs oder mehr Stunden pro Woche.[13] [14] Hochrechnungen gehen davon aus, dass sich der „Wert“ dieses Beitrags auf ca. 35 Milliarden Euro jährlich – wahrscheinlich sogar mehr – summiert.[15]

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind also nicht nur ein „netter Bonus“ für die Gesellschaft. Sie sind ein messbarer und „systemrelevanter“ Faktor z. B. für die Daseinsvorsorge. Damit fußt der Staat auch in diesem weiten Feld gesellschaftlichen Engagements weiterhin auf „Bedingungen, die er selbst nicht garantieren kann“[16]. Das muss sich auch in einer deutlich gesteigerten Wertschätzung und politischen Aufmerksamkeit für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in der Politik der neuen Bundesregierung niederschlagen.

Wir wollen:

  • dass Regierungspolitik den besonderen Beitrag von Engagement und Ehrenamt als systemrelevanten und innovativen Bestandteil von Daseinsvorsorge anerkennt…
  • …gleichzeitig jedoch nicht als Kompensation von Staatsaufgaben betrachtet.
  • eine neue Messung von Wohlstand, die den Wert von Engagement und Ehrenamt berechnet und ausweist.[17]
  • einen regulären Vollausschuss für Engagement, Demokratie, Partizipation und Zivilgesellschaft im Deutschen Bundestag.
  • ein*e Staatsminister*in für Engagement, Demokratie, Partizipation und Zivilgesellschaft mit Stabstelle in der Bundesregierung, angelehnt an das Vorbild und die guten Erfahrungen in Baden-Württemberg.

4. Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft entfalten sich am besten in Freiheit, Autonomie und Selbstorganisation

Das Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft ist eine der entscheidenden Fragen in der Demokratie. Die grüne Perspektive ist dabei vor allem geprägt von einem sozialliberalen Verständnis: Im Zentrum steht der selbstbestimmte Mensch in seiner Verantwortung für sich und andere, also ebenso für die private Gemeinschaft, öffentliche Gesellschaft und Umwelt. In diesem Sinne steht für das Verhältnis Zivilgesellschaft und Staat die Rollenverteilung in ihrer Priorisierung fest: Der Staat hält sich maßgeblich raus und setzt den bestmöglichen Rahmen – durch Ordnungspolitik aber auch Strukturpolitik – für eine Zivilgesellschaft, die in Eigenverantwortung selbst über ihre Handlungen und Perspektiven entscheidet.[18] Für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt bedeutet dieses Leitbild des „ermöglichenden Staates“, dass der Staat seine Rolle als möglicher „Verhinderer“ von Engagement überprüft. So muss der Staat bürokratische Barrieren für das Engagement massiv abbauen, um dem Eigensinn und der Selbststeuerung von Bürger*innen- und Zivilgesellschaft gerecht zu werden und künftig noch stärker darauf achten, nicht neue rechtliche und administrative Barrieren aufzubauen. D. h. beispielsweise beim Datenschutz (DSGVO), steuerlichen Fragen (Mittelverwendung bis zu Geldwäscherichtlinie) oder Haftungsfragen können wir nicht denselben Maßstab an den gemeinnützigen Sektor wie z.B. an die privatgewerbliche Wirtschaft legen.

Der Streit um das Gemeinnützigkeitsrecht steht in ganz besonderem Maße für ein solches problematisches Verhältnis von Politik zu Zivilgesellschaft:[19] Es steht Parteien oder auch ihren mandatierten Vertreter*innen nicht zu, die steuerliche Gemeinnützigkeit von Organisationen infrage zu stellen, wenn ihnen Richtung, Inhalt oder Form des Engagements nicht passen.[20] Eine solche Instrumentalisierung seitens der Politik verbietet sich. Ebenso muss klar sein: Die Bürger*innen- bzw. Zivilgesellschaft ist eine zentrale Macht und Kontrollinstanz gegenüber Staat und Parteien. Sie muss sich frei und offen auch politisch äußern dürfen. Politische Willens- und Meinungsbildung bzw. Deliberation darf kein Privileg von Parteien sein.

Ebenso kann Engagement nicht staatlich verordnet werden. Bürgerschaftliches Engagement ist kein Staatsauftrag – der Staat schafft hier nur die Rahmenbedingungen. Deshalb kann es kein nationales oder auch europäisches „soziales Pflichtjahr“ für junge Menschen geben. Klar ist, dass Zwangsarbeit bewusst von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ausgeschlossen wurde – aus bekannten historischen Erfahrungen – abgesehen davon, dass ein soziales Pflichtjahr unbotmäßig teuer und gesellschaftlich kontraproduktiv wäre. Wir sind der festen Überzeugung, dass Engagement von Freiwilligkeit und von der Motivation, sich für ein gesellschaftliches Anliegen persönlich einzusetzen, lebt. Das sehen übrigens auch alle Wohlfahrtsverbände so.[21] Junge Menschen gewinnen wir nicht durch Zwang, wohl aber mit überzeugenden Begründungen, durch sinnstiftende Motivationen und gute Rahmenbedingungen für Engagement.

Apropos Rahmen: Wer sich engagiert, soll dafür auch eine faire Kompensation der Aufwendungen und Unkosten erhalten. Aber einer Debatte um z. B. immer höhere Steuerpauschalen für Engagement sind Grenzen gesetzt – eine „Monetarisierung von Ehrenamt“ lehnen wir ab. Die überwältigende Mehrheit setzt sich aus eigener Motivation für eine gute Sache im gesellschaftlichen Miteinander ein und will dafür auch nicht bezahlt werden. Es handelt sich um eine freiwillige „Zeit-Gabe“. Ebenso lehnen wir es ab, wenn hierdurch Mischformen von atypischer oder gar prekär entlohnter, verdeckter Erwerbsarbeit geschaffen werden – etwa um den „Pflegenotstand“ zu kompensieren. Stattdessen müssen wir Pflege-, Hebammen- oder Erzieher*innenberufe besser bezahlen und attraktiver gestalten. Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind hierfür keine Ausfallbürgen.

Gleichwohl sollten z.B. Freiwilligendienstleistende auch eine bessere Vergütung für ihr oftmals anstrengendes und zeitaufwendiges Engagement erhalten. Die meisten Freiwilligendienstleistenden in Deutschland bekommen nicht einmal 300 Euro im Monat für ihren „Fulltime“-Einsatz. Wir werben daher dafür, das sogenannte „Taschengeld“ – mit öffentlicher Unterstützung – mindestens auf das Niveau eines Minijobs anzuheben und eine kostenlose ÖPNV-Nutzung zu ermöglichen. Ebenso muss es endlich genügend Plätze in nicht-staatlichen Freiwilligendiensten geben, denn die Nachfrage ist höher als das Angebot. Schon alleine deswegen ist eine Debatte über einen sozialen Pflichtdienst abwegig

Wir wollen:

  • ein umfassendes Engagement-Entbürokratisierungsgesetz zu Beginn der kommenden Legislaturperiode, das auch die Themen „Inklusion“ und „Vielfalt“ aufgreift.
  • dass zukünftig Gesetzentwürfe auf ihre Auswirkungen auf Engagement und Ehrenamt geprüft werden.
  • dass Engagement freiwillig bleibt – kein soziales Pflichtjahr!
  • Freiwilligendienste stärken:
    • Freiwilligendienstplätze(gerade auch in nicht-staatlicher Trägerschaft) besser finanziell ausstatten, d. h.Taschengelder sollten regulär auf Minijobniveau angehoben und kostenlose ÖPNV-Tickets bereitgestellt werden;
    • Politische Bildung in den Diensten verbessern;
    • gemäß der hohen Nachfrage die Zahl der Plätze verdoppeln.
  • eine grundlegende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die
    • eine vielfältige, flexible und nachhaltige Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen ermöglicht;
    • unmissverständlich anerkennt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen sich politisch äußern dürfen und hiermit einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung und Willensbildung leisten.
  • Übungsleiter*innen- und Ehrenamtspauschale angleichen, jedoch keine verdeckte Monetarisierung von Ehrenamt.

5. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Engagementförderung

Manchmal helfen jedoch alle Rahmenbedingungen nicht, denn es sind auch die „kleinen Dinge“, die Engagement und Ehrenamt brauchen, um sich entfalten zu können. Ein Ort, um sich überhaupt zu treffen; ein paar hundert Euro für dringende Anschaffungen, ein Vereinsfest oder eine Veranstaltung; Oder – wie wir gerade in der Pandemie sehen – passgenaue Unterstützungsangebote z.B. in der Digitalisierung oder einen Rettungsschirm, wenn die Liquidität gemeinnütziger Organisationen bedroht ist.

Dazu braucht es ein klares Bekenntnis zum Paradigmenwechsel in der Engagementförderung, wie er durch ein „Demokratiefördergesetz“ ansatzweise eingeleitet würde. Dass der Staat nicht nur Modelle oder „Leuchttürme“ fördert, sondern Demokratie schützen soll, lässt sich ggf. sogar aus der Gesetzgebungskompetenz für die „öffentliche Fürsorge“ herleiten (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG).[22]

Engagement- und Demokratieförderung muss dahingehend weiterentwickelt werden, dass wir wegkommen von einer „Projektitis“ hin zu längerfristigen und zuverlässigeren Fördermodellen, die länger als ein, zwei Jahre Planungssicherheit und Qualitätsentwicklung gewähren können. In der alltäglichen Sorge um die Finanzierung kann sich Engagement schlecht entfalten. Zudem brechen uns durch – oftmals als „Modellförderung“ etikettierte Förderlinien – auch gute, sinnvolle Projekte nach kurzer Zeit weg oder zwingen geförderte Organisationen mit wechselndem Personal und fachlicher Diskontinuität zur „ständigen Neuerfindung“ ihrer selbst.

Gleichzeitig muss Förderpolitik aber auch an die Bedarfe und Möglichkeiten der Zivilgesellschaft angepasst sein. Ein negatives Beispiel ist aktuell das KFW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen in der Corona-Krise. Es ist sinnlos, gerade für den gemeinnützigen Bereich Kredite zu verabreichen, wenn man als gemeinnützige Organisation weder Gewinne erwirtschaften darf, noch Rücklagen bilden durfte. Hier zeigt sich, dass die Politik den besonderen Bedarf der Zivilgesellschaft gleichsetzt mit Lösungen, die z.B. für privatgewerbliche Unternehmen funktionieren mögen.

Ebenso muss Engagementförderung lokal ausgerichtet sein. Der allergrößte Teil bürgerschaftlichen Engagements findet auf kommunaler Ebene statt.[23] Vor Ort bestehende Akteure wie Vereine, Verbände oder Netzwerke der zivilgesellschaftlichen Szene wissen selbst am besten, wie und wo Unterstützung gebraucht wird. Engagementförderung muss daher dezentral, regional und nach dem Prinzip der Subsidiarität erfolgen. Lokale Netzwerkstellen, wie etwa Freiwilligenagenturen oder Bürgerstiftungen, bieten sich hierfür als Anknüpfungspunkte an.

Wir wollen:

  • eine Förderrichtlinie des Bundes für Engagement und Ehrenamt, die die institutionelle Förderung gegenüber einer kurzfristigen Projektförderung hervorhebt.
  • Ausbau der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) zu einer Förderstiftung mit maßgeblicher Beteiligung der organisierten Bürger- und Zivilgesellschaft, um insbesondere:
    • gemeinsam mit lokalen Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen usw. Engagementförderstellen mit Ressourcenfonds zur Förderung und Weiterentwicklung von Engagement aufzubauen[24]
    • ein Förderprogramm für die Digitalisierung der Zivilgesellschaft einzurichten, die Entwicklung digitaler Lösungen für Zivilgesellschaft zu unterstützen und kostenfrei der organisierten Zivilgesellschaft zur Verfügung zu stellen;
    • ein Förderprogramm für Lernen durch Engagement (Service Learning) in Schulen und Hochschulen aufzusetzen;
    • in unabhängige und kritische Forschung über bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt zu intensivieren;
    • einen neuen „Förderschwerpunkt Diversity“ aufzubauen, der sich um Zugang und Teilhabe zum Engagement für bisher unterrepräsentierte Gruppe dreht.
  • mehr Möglichkeiten schaffen, dass gemeinnützige Organisationen kostenfrei oder für den „symbolischen Euro“ öffentliche Einrichtungen, Infrastruktur (z.B. Sporthallen oder Gemeindezentren) oder Daten, Kreativinhalte, Software usw. (Open Content) nutzen können.
  • einen bundesweiten Engagementausweis, mit dem – analog zur Regelung bei Renten- oder Studierendenausweisen – Vergünstigungen in Einrichtungen wie Museen oder Schwimmbädern bzw. dem ÖPNV gewährt werden.

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind keine Randnotizen, sondern ein integraler Bestandteil moderner Gesellschaften. Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind vielfältig und benötigen öffentliche Räume, besondere Anerkennung, kluge und längerfristige Förderangebote sowie eine Politik, die ermöglicht und nicht verhindert. Engagement und Ehrenamt sind mehr als ein netter Beitrag, sondern wesentlich für unsere Gesellschaft: Von der Daseinsvorsorge über demokratische Prozesse zur Willensbildung bis zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Kern grüner Politik muss es sein, Engagement, Ehrenamt und Partizipation nicht nur als sogenanntes Querschnittsthema weiter zu entwickeln, sondern als elementaren Bestandteil unseres demokratischen Gemeinwesens anzuerkennen und als innovative, emanzipatorische Zukunftsressource zu fördern, stets mitzudenken und programmatisch aufzugreifen.

Gez.

Alex Link
(KV Heidelberg)
Anna Christmann MdB
(KV Stuttgart)
Holger Backhaus-Maul
(KV Potsdam)
Tobias Kemnitzer
(KV Berlin Tempelhof/
Schöneberg)
Erhard Grundl MdB
(KV Straubing)
Felix Bach
(KV Braunschweig)
Anne Ulrich
(KV Pankow)
Karsten Timmer
(KV Bielefeld)
Laura Benning
(KV Pankow)
Susanna Kahlefeld MdA
(KV Berlin-Neukölln) 
Prof. Adalbert Evers
(Sachverständiger Enquete-Kommission des Bundestags „Zukunft des Bürgerschaftl. Engagements“, 2000-2002)
Yusuf Uzundag MdHB
(KV Hamburg-Altona)
Andreas Tesche
(KV Rostock)
Viola von Cramon MdEP
(KV Göttingen)
Anne Johannsen
(KV Sächsische Schweiz – Osterzgebirge)
Ines Kummer MdL
(KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)
Susanne Menge MdL
(KV Oldenburg)
Stefanie Seemann MdL
(KV Pforzheim und Enzkreis)  
Jens Christoph Parker
(KV Osnabrück-Stadt)
Sebastian Buschmann
(KV Hamburg-Altona)
Dr. Rudolf Speth
(Grüne Akademie der
Heinrich-Böll-Stiftung)
Stefan Zednik
(KV Berlin -Mitte) 
Rainer Bode
(KV Münster)
Behzad Borhani
(KV Gießen)
Christopher Peter
(KV Berlin-Tempelhof/
Schöneberg)
Jakob Rödl
(KV Berlin-Mitte)
Hans-Jürgen Schnellrieder
(KV Rotenburg-Wümme)
Jan-Peter Jannack
(KV Braunschweig)
Leonore Köhler
(KV Braunschweig)
Andreas Hoffmann
(KV Braunschweig)
Helmut Blöcker
(KV Braunschweig)
Sabine Kluth
(KV Braunschweig)
Julian Joswig
(KV Rhein-Hunsrück)
Luca Wernert
(KV Ettlingen)
Rupy David
(KV Leverkusen)
Jonathan Wiskandt
(KV Kiel)
Jasper Balke
(KV Lübeck)
Dennis Helmich
(KV Halle)
Sahra Nell
(KV Braunschweig)
Sebastian Walter
(KV Mittelsachsen)
Karen Oltersdorf
(KV Braunschweig)
Malte Galée
(KV Bayreuth-Stadt)
Gordon Schnepel
(KV Braunschweig)
Natascha Kauder
(KV Frankfurt am Main)
Judith Bach
(KV Lübeck)
Bernd Gottwald
(KV Soest)
Gabriele Schnellrieder
(KV Rotenburg-Wümme)
Tobias Franz
(KV Braunschweig)
Susanne Litzel
(KV Berlin-Mitte)
  

[1] Vgl. dazu u.a. den 2. Engagementbericht der Bundesregierung unter: https://www.bmfsfj.de/blob/115624/d6da5ce2163c59600f48a7a5d360a3b2/2-engagementbericht-und-stellungnahme-br-data.pdf

[2] Vgl. auch www.boell.de/de/demokratie/demokratiefoerderung-thesen-buergerschaftliches-engagement-gruene-perspektive-15180.html .

[3] Siehe: https://neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/NDO_POLICY_PAPER_Foerderpolitik2017.pdf .

[4] Dabei könnte sich an dem schwedischen Prozess des „Överenskommelsen“ orientiert werden, der die Rolle und das Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft in einem gemeinsamen Abkommen beschrieben hat, vgl. https://www.koerber-stiftung.de/fileadmin/user_upload/koerber-stiftung/mediathek/pdf/import/Recherche-Schweden.pdf, S. 16

[5] Auf die uns u.a. die Black-Lives-Matter-Bewegung zuletzt erneut eindrücklich aufmerksam gemacht hat.

[6] Vgl. Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (2020); https://www.fgz-risc.de/

[7] Vgl. hierzu v.a. Robert D. Putnam „Bowling Alone: The Collapse and Revival of American Community“ (2000)

[8] In Anlehnung an Alexis de Tocqueville „Über die Demokratie in Amerika“ (1835)

[9] Siehe auch https://www.icnl.org/resources/research/ijnl/explaining-percentage-philanthropy-legal-nature-rationales-impacts

[10] Siehe: https://www.sueddeutsche.de/politik/ehrenamt-tafeln-sozialstaat-1.4714947-2

[11] Siehe auch: https://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/FoerderungEhrenamt/Helferinnen_Helfer/Hilfsorganisationen/Hilfsorganisationen_einstieg.html

[12] Siehe hierzu u.a. https://de.irefeurope.org/Diskussionsbeitrage/Artikel/Wie-viel-hoher-fallt-das-BIP-aus-wenn-Hausarbeit-berucksichtigt-wird oder https://taz.de/Unbezahlte-Arbeit-in-Deutschland/!5297798/

[13] Vgl. für die Gesamtarbeitszeit in Deutschland u.a. die Zeitverwendungsstudie 2012: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Zeitverwendung/Publikationen/Downloads-Zeitverwendung/tagungsband-wie-die-zeit-vergeht-5639103169004.pdf?__blob=publicationFile

[14] Vgl. für die Engagementzeit pro Woche die Daten des 3. Engagementberichts der Bundesregierung: https://www.bmfsfj.de/blob/155410/04560e9eb80b450caf3e253bb77c200e/dritter-engagementbericht-data.pdf

[15] Quelle: Berechnung nach Engagementatlas 2009 von GENERALI/PROGNOS AG bei einem zugrunde gelegten, fiktiven Stunden lohn von lediglich 7,5 EUR

(https://ehrenamtsakademie.ekhn.de/fileadmin/content/ehrenamt/Studien/Engagementatlas_Generali_2009_PDF_Version.pdf)

[16] Nach dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde (sog. „Böckenförde-Diktum“)

[17] Siehe hierzu u.a. den Grünen Wohlstandsbericht der Bundestagsfraktion (https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/publikationen/reader/Jahreswohlstandsbericht_2019.pdf)

[18] Siehe: Backhaus-Maul, Holger/Nährlich, Stefan/Speth, Rudolf 2012: Denkschrift Bürgergesellschaft, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage, Berlin; https://www.aktive-buergerschaft.de/produkt/denkschrift-buergergesellschaft-2012/ (aufgerufen am 24.01.2021).

[19] Vgl. zur Chronologie der Entwicklung: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/attac/

[20] Siehe https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gemeinnuetzigkeit-union-legt-gegen-die-umwelthilfe-nach/24060728.html?ticket=ST-153670-gOxU6LcHJCCg4hP7Pf2F-ap5 oder https://www.bundestag.de/presse/hib/593124-593124

[21] Siehe u.a. https://www.awo.org/awo-lehnt-soziales-pflichtjahr-ab-1; https://www.aerztezeitung.de/Politik/Freiwilligendienst-aufwerten-statt-Pflichtjahr-einfuehren-405192.html; https://www.jugendhilfeportal.de/fokus/freiwilliges-engagement/artikel/wohlfahrtsverbaende-lehnen-soziales-pflichtjahr-ab/; https://www.der-paritaetische.de/presse/zwangsdienst-paritaetischer-lehnt-vorschlag-fuer-soziale-dienstpflicht-ab/

[22] Rechtsgutachten Christoph Möllers: www.progressives-zentrum.org/demokratie-dauerhaft-foerdern-kompetenzrechtliche-vorgaben-fuer-ein-demokratiefoerdergesetz-des-bundes/ 

[23] Siehe Zimmer, Annette/Backhaus-Maul, Holger (2012): Engagementförderung vor Ort – Was gilt es in den Blick zu nehmen? Eine Arbeitshilfe für lokale Entscheidungsträger. Münster: Westfälische Wilhelms-Universität, siehe: https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ifpol/mitarbeiter/zimmer/engagementfoerderungvorort.pdf

[24] Beispielhaft kann hier für den Bereich migrantischer Selbstorganisationen das Projekt der „House of Resources“ genannt werden, die genau in diesem Sinne kleinteilige, dezentrale Förderunterstützungen anbieten: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/AkteureEhrenamtlicheInteressierte/EhrenamtlichesEngagement/HousesOfRessources/housesofressources_node.html

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